Aus dem aktuellen BAG-SHI-Rundbrief:
Eingliederungsvereinbarung für 15-jährige SchülerInnenIn Kiel wurden 15-jährigen SchülerInnen, die noch 3-4 Jahre bis zum
Abitur auf Gymnasium gehen werden, Eingliederungsvereinbarungen
zugeschickt. Sie und die Erziehungsberechtigten wurden aufgefordert, diese
Eingliederungsvereinbarung unterschrieben ans Amt zurück zu senden. In
einem Begleitschreiben an die Erziehungsberechtigen wurde als Begründung
angeführt, die Eingliederungsvereinbarung erfolge zum Wohle der
Jugendlichen zwecks rechtzeitiger Betreuung. Ein Gespräch mit dem
Jugendlichen und/oder dem Erziehungsberechtigten fand vorher nicht statt.
In der Eingliederungsvereinbarung werden die Jugendlichen nicht nur
verpflichtet, halbjährlich eine Schulbescheinigung einzureichen, was schon
immer Voraussetzung für den Bezug von Leistungen war. Sie sollen sich auch
alle 6 Monate beim Jobcenter zu zu einem persönlichen Gespräche melden.
Dabei enthält die Eingliederungsvereinbarung das volle Spektrum der
Sanktionsandrohungen.
Auf Anfrage begründete die ARGE die Maßnahme damit, dass Jugendliche aus
Alg-2-Familien nicht rechtzeitig mit der Berufsplanung beginnen würden.
Bei den bisher bekanntgewordenen Fällen in Kiel waren aber weder die
Jugendlichen noch deren Eltern „Problemfälle", sondern letztere
lediglich länger als ein Jahr erwerbslos. Dies ist nicht nur
diskriminierend, sondern wirft auch familiäre Probleme auf. Außerdem
bedeutet es ein Eingriff in die Erziehung durch die Eltern.
Das SGB II fordert zwar eine Eingliederungsvereinbarung mit jedem
Erwerbsfähigen, der Leistungen erhält. In den Durchführungshinweisen
weißt die Bundesagentur für Arbeit aber ausdrücklich darauf hin, dass
SchülerInnen vom Abschluß einer EinV ausgenommen sind. Eine Aktivierung
sei „nicht zumutbar bzw. erforderlich".
In Kiel und auch ggf. auch bundesweit wollen wir dieses Vorgehen der ARGEn
politisch thematisieren. Daher unsere Frage:
In welchen Regionen/Kreisen/Städten gibt es solche EinV mit SchülerInnen.
Wenn ja, was ist darüber bekannt, wie sehen die Anschreiben aus, gab es
Gegenwehr?
Antworten bitte per Mail an
otto@bag-shi.deWolfram Otto